Berufsbedingte Aus- und Weiterbildungskosten ab 1.1.2016

Ab dem Steuerjahr 2016 werden alle berufsbedingten Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen. Der Abzug beträgt beim Bund maximal 12‘000 Franken pro Steuer-periode. Die Kantone können die Obergrenze für die kantonalen Steuern selbst festlegen. Der neue Abzug gilt nicht wie bis anhin nur für Weiterbildungskosten, sondern für alle beruflichen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten.

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